Finanzielle Leistungen der GÖD
Vorteile


Die GÖD-Kärnten gewährt Ihren Mitgliedern für Geburten eine Zuschuss in der Höhe von 50 Euro. Dieser wird in Form einer Gutscheinkarte für die Drogerie Märkte (DM) vergütet.

Zusätzlich zu den Sozialunterstützungen der GÖD können Mitglieder der GÖD-Kärnten einen Kostenzuschuss für Zahnbehandlungen, Sehbehelfe und Hörapparate beantragen.

Aus Anlass eines Todesfalls in der Familie gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Begräbniskostenzuschuss in der Höhe von 100 Euro.

GÖD-Mitgliedern wird für Dienstprüfungen, Kurse und Ausbildungen in engerem beruflichen Sinn ein nach Ausbildungsdauer bzw. ECTS gestaffelter Bildungsförderungsbeitrag gewährt.

Mitglieder der GÖD-Bundesheergewerkschaft sind mit 3 Euro/Tag bei vorübergehender Dienstunfähigkeit durch Berufs- oder Freizeitunfall vom ersten Tag der Dienstunfähigkeit an bis
höchstens 365 Tagen innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag versichert.

Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des ÖGB bei Hochwasser-, Brand-, Lawinen, Hagel- bzw. Sturmschaden.

Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gewährt.
Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich.

Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung ( z. B. ein Krankheitsfall, ein Todesfall in der Familie, ein Elementarereignis, ... ) gewährt werden.

Die Solidaritätsversicherung umfasst folgende Versicherungsleistungen:
- Begräbniskostenbeitrag
- Invaliditätsversicherung für aktive Mitglieder
- Unfall-Spitalgeld
- Unfall-Tod-Versicherung für aktive Mitglieder
- Begräbniskostenbeitrag
- Invaliditätsversicherung für aktive Mitglieder
- Unfall-Spitalgeld
- Unfall-Tod-Versicherung für aktive Mitglieder
Alle ÖGB-Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe geleistet haben.

Mitgliedern, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos und stellenlos im Sinne des ALVG werden, wird bei Erfüllung der Bestimmungen eine Arbeitslosenunterstützung gewährt.