Infos zur Gewerkschaft - Betriebsausschuss Türkkaserne

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Infos zur Gewerkschaft

Über den GBA
ÖGB-Logo
Jedes einzelne Gewerkschaftsmitglied ist ein Teil  der Gewerkschaftsbewegung. Da jedoch auch rund 1,2 Millionen Menschen  einzeln und ohne entsprechende Organisation nur wenig erreichen würden,  gibt es Gewerkschaften, denen die Mitglieder - je nach Job - angehören. Alle gemeinsam finden sich im Österreichischen Gewerkschaftbund ÖGB - der Dachorganisation - wieder.

GÖD-LogoDie Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ist Teil des ÖGB, hat mehr als 240.000 Mitglieder und vertritt die Anliegen der Beamten und vertraglich Bediensteten in den verschiedenen Berufsgruppen.

Der Gesetzgeber hat die Vertretung der Interessen der öffentlich Bediensteten, soweit sie innerbetrieblich gelagert sind, der Personalvertretung (PV) übertragen. Der Wirkungsbereich endet also im Ministerium, also beim Bundesminister.

Die überbetriebliche Interessensvertretung wiederum ist ausschließlich der Gewerkschaft vorbehalten. Sie ist also bei allen wichtigen Verhandlungen federführend (z.B. Gehaltsverhandlungen, Urlaubsansprüche etc.)
Gehaltserhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit - sie müssen mit starken Argumenten und einer hohen Mitgliederanzahl im Rücken ausverhandelt werden.
Soziale Sicherheit ist nur mit einer starken Gewerkschaft zu schaffen.


Vergleich Personalvertretung und Gewerkschaft:

Personalvertretung
Gewerkschaft
ist eine Einrichtung, die zur Vertretung der Bediensteten verpflichtet istist ein privatrechtlicher Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, zum Wohl der Kollegen und Kolleginnen zu arbeiten.
betrifft jeden Bedienstetendie Mitgliedschaft ist freiwillig
hat einen gesetzlich genau festgelegten Aufgabenbereich gemäß Personalvertretungsgesetz (PVG)setzt sich Ziele und Aufgaben selbst
(festgelegt in den Statuten)
überwacht die Gesetzte und Verordnungen, insbesondere solche, die zu Gunsten der Bediensteten geschaffen wurdenhat Mitgestaltungsmöglichkeit für die Interessen der Arbeitnehmer im Rahmen der österreichischen Gesetzgebung
hat genau festgelegte, formale Durchsetzungsmöglichkeiten und kaum Sanktionsmöglichkeitenkann sich die Mittel, um Ziele durchzusetzen, frei wählen (bis zum Streik bzw. Versammlungen)
kein Mitgliedsbeitrag, keine Geldgebarungverlangt Mitgliedsbeiträge, daher auch Serviceleistungen möglich (z.B. Rechtsschutz, Versicherungen etc)
Kompetenz auf Ebene Dienstelle (DA), Dienstbehörde (FA) und Ministerium (ZA)hat unbeschränkte Möglichkeiten
hat gesetzlich festgelgte Organe:

Dienststellenversammlung
Dienststellenausschuss (DA)
Fachausschuss (FA)
Zentralausschuss (ZA)

beschließt Organe selbst:

Betriebsversammlung
Betriebsausschuss
Landesleitung
Bundesleitung
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